Mein persönliches Statement: Die Fakten aus meiner Sicht
In den vergangenen Tagen gab es vermehrt Spekulationen bezüglich der Verfügbarkeit meiner Musik auf den globalen Streaming-Plattformen. Um weiteren Fehlinterpretationen in den Foren und Communities entgegenzuwirken, folgen hier die unmissverständlichen Fakten zu den strategischen und rechtlichen Hintergründen.
1. Die Streaming-Plattformen: Eigenhändige Takedowns statt Sperren
Es liegt keinerlei Sperrung durch Drittanbieter vor. Die weltweiten Takedowns wurden von mir persönlich und proaktiv veranlasst.
- Die Bilanz: Wie über die hinterlegten CSV-Dateien lückenlos dokumentiert ist, wurden in einem Zeitraum von unter vier Monaten über 283 Millionen Streams in 242 Ländern generiert. Diese Reichweite erfolgte vollständig organisch, legal und ohne den Einsatz von Bots.
- Die Konsequenz: Angesichts einer Ausschüttung von lediglich 826 € für diese Gesamtleistung war die wirtschaftliche und künstlerische Schmerzgrenze erreicht. Da diese Form der Entwertung meine Marke und mein Urheberrecht direkt angreift, habe ich als eingetragener GEMA-Artist die notwendige juristische Abwehr eingeleitet und den Plattformen die Rechte entzogen. Ich lasse mein Eigentum nicht ausnutzen.
2. Schutz vor KI-Kopierern und der Wechsel zu Portal 2.0
Ein weiterer zwingender Grund für den harten Schnitt war die Schließung des Underground Portals 1.0.
- Das Problem: Das alte System wurde intensiv von sogenannten Scrawlern ausgelesen. Trittbrettfahrer haben meine Original-Werke missbraucht, um sie als Basis in KI-Generatoren einzupflegen. Das Netz wurde daraufhin mit KI-Musik und KI-Videos aufgeschwemmt, die fälschlicherweise mit meiner Identität verknüpft wurden.
- Die Lösung: Um diesem Missbrauch ein Ende zu setzen, wurde das System komplett auf null heruntergefahren. Das neue Portal 2.0 verfügt über eine hochgefahrene Sicherheits-Infrastruktur, die streng nach den aktuellen Vorgaben des Medienrechts aufgesetzt wurde. Sie riegelt die Original-Werke gegen unbefugtes Crawling und KI-Abgriffe ab.
3. Zur Identität des Projekts
Die Behauptung, hinter dem Projekt stehe ein „Phantom“ ohne rechtliche Substanz oder nachweisbare Marke, ist hinfällig. Die rechtlichen Strukturen und die Identität hinter der Maske wurden im Rahmen der DPMA-Anmeldungen und offiziellen Registrierungen hinreichend nachgewiesen. Im Gegensatz zu Projekten, die Anonymität nur als Marketing-Fassade nutzen, agiert dieses Ökosystem auf einem soliden, rechtlich geschützten Fundament.
4. Ausblick: Rückkehr in die Stores als eigenständiges Label
Der aktuelle Rückzug bedeutet nicht das dauerhafte Ende auf externen Vertriebskanälen. Es ist der Übergang in eine neue Phase:
- Die Rückkehr: Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Musik in die großen Stores und Streaming zurückkehren.
- Die Bedingung: Dies geschieht jedoch exklusiv unter der Flagge eines eigenen, autarken Labels, das einzig und allein für die Auswertung und den Schutz meiner eigenen Marke gegründet wird. Es wird über dieses Label keine Veröffentlichungen für Drittkünstler geben. Die volle Kontrolle über den Katalog, die Rechte und die Verwertung verbleibt somit zu 100 % in eigener Hand.
Mit dieser Klarstellung sind alle relevanten Fakten offengelegt. Weitere Spekulationen erübrigen sich. Der Fokus liegt ab jetzt ausschließlich auf dem Ausbau des sicheren, autarken Beatkonstruktor-CIU-Lynxa-Portal-Ökosystems.
